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Neue Regeln für Aus- und Einbaukosten


Seit Januar 2018 gelten für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mängelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss, neue Haftungsregeln. Da es dabei immer wieder Fragen und Diskussionen gibt, hat der ZVKKW die aktuelle Rechtslage und die sich daraus ergebende „Kette“ vom vom Zulieferer über Hersteller, Großhändler, Kälteanlagenbauer bis hin zum Kunden neutral und sachlich in einem übersichtlichen Folder dargestellt.

Die Broschüre geht dabei auf folgende Fragen ein:

  • Um welche Fälle geht es?
  • Was setzt der neue Anspruch voraus?
  • Was umfasst der Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten?
  • Darf der Verkäufer die neue Haftungsregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschränken?
  • Kann der Verkäufer seinerseits Rückgriff nehmen?

Gleichzeitig werden nochmals die kaufrechtlichen Gewährleistungsfristen übersichtlich zusammengefasst und die korrekte Vorgehensweise dargestellt.

Der Folder kann unter der Adresse gewaehrleistung.zvkkw.de als PDF abgerufen oder in gedruckter Form kostenlos in der Geschäftsstelle des ZVKKW bestellt werden.